Sie haben angegeben, dass sich der Schaden in Ihrem Fall auf einen Betrag zwischen 1 und 3.000 Euro beläuft.
Leider ist eine anwaltliche Vertretung für unsere Partnerkanzleien bei diesen Beträgen wirtschaftlich nicht darstellbar. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir in diesem Fall keine Beratung anbieten können.
Vielen Dank für Ihre Vertrauen.
Unsere Partnerkanzlei wird sich in Kürze bei Ihnen melden.
Täglich verlieren Betroffene durch betrügerische Trading-Plattformen, Phishing-Mails oder falsche Zahlungsanbieter ihr Geld. Viele glauben, dass sie chancenlos sind. Doch das stimmt nicht: Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann oft mehr erreichen, als Sie denken.
Ein erfahrener Fachanwalt weiß, wie Banken, Zahlungsdienstleister und Plattformbetreiber rechtlich einzubeziehen sind - und wo konkrete Rückforderungsansprüche bestehen. In vielen Fällen lassen sich verlorene Summen ganz oder teilweise zurückholen, selbst wenn die Täter unbekannt bleiben.