Phishinghilfe.de Blog Versicherungen gegen Internetbetrug: Nützlich – aber nicht grenzenlos

Versicherungen gegen Internetbetrug: Nützlich – aber nicht grenzenlos

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In der zunehmend digitalisierten Welt sind Cyberangriffe wie z.b. Phishing keine abstrakte Bedrohung mehr, sondern bittere Realität. Ob es sich um einen gehackten E-Mail-Account, betrügerische Online-Shops oder gezielte Phishing-Attacken handelt – viele Verbraucher sind bereits Opfer digitaler Kriminalität geworden.

Um sich gegen die finanziellen Folgen solcher Vorfälle abzusichern, bieten einige Versicherer spezielle Cyberversicherungen an. In vielen Fällen sind bestimmte Cyberrisiken auch in regulären Hausratversicherungen integriert. Doch was genau leisten solche Policen – und wo ziehen sie die Grenze?

Was bringt eine Cyberversicherung?

Eine Cyber- oder Phishingversicherung soll in erster Linie dann greifen, wenn ein finanzieller Schaden durch eine Straftat im Internet entsteht. Klassische Beispiele sind Überweisungsbetrug nach einem Phishing-Angriff, bei dem die Täter sich Zugang zu Onlinebanking-Daten verschaffen, oder der Kauf in einem Fake-Onlineshop, bei dem Geld gezahlt wird, die Ware aber nie eintrifft.

Je nach Anbieter und Tarif können auch Schäden durch Schadsoftware, Identitätsdiebstahl oder sogar psychologische Betreuung nach einem gravierenden Cybermobbing-Fall abgedeckt sein.

Insbesondere in modernen Hausratversicherungen finden sich immer häufiger solche Bausteine. Sie tragen Namen wie „Internetschutz“, „Digitaler Schutzbrief“ oder „Cyber-Baustein“. Im Rahmen dieser Angebote übernimmt die Versicherung unter anderem die Erstattung von Vermögensschäden, die durch betrügerische Transaktionen entstanden sind – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann die Versicherungen (nicht) greifen

Und genau hier liegt der entscheidende Punkt: Die Leistungen solcher Versicherungen sind an klare Bedingungen geknüpft. Häufig greifen sie nur dann, wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

Wer beispielsweise auf eine auffällige Phishing-Mail hereinfällt, obwohl der Betrugscharakter eindeutig erkennbar war, könnte leer ausgehen. Auch wenn Sicherheitsvorkehrungen – wie ein aktuelles Antivirenprogramm oder Zwei-Faktor-Authentifizierung – nicht genutzt wurden, kann die Versicherung ihre Leistung verweigern.

Ein weiteres Ausschlusskriterium kann die Art des Schadens sein. Reine Imageschäden, etwa durch das Veröffentlichen privater Daten, oder entgangene Gewinne bei Selbstständigen werden in der Regel nicht ersetzt. Ebenso sind in vielen Policen Schäden durch berufliche Nutzung nicht oder nur eingeschränkt versichert – wer also über seinen privaten Computer geschäftlich tätig ist, sollte dies im Vertrag explizit geklärt haben.

Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss

Schaden möglichst umgehend melden

Auch die zeitliche Komponente spielt eine Rolle: Viele Versicherungen verlangen eine zügige Schadensmeldung – meist innerhalb weniger Tage. Wird ein Vorfall zu spät gemeldet oder Beweise wie E-Mails und Screenshots nicht gesichert, kann das ebenfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Fazit

Cyber- und Phishingversicherungen können ein wichtiger Bestandteil der digitalen Sicherheitsstrategie sein – besonders für Menschen, die sich im Umgang mit digitalen Gefahren unsicher fühlen. Doch sie sind kein Freibrief für sorgloses Verhalten im Internet.

Der beste Schutz bleibt ein wachsamer Blick, gesunder Menschenverstand und eine gute Portion Misstrauen gegenüber allzu verlockenden Angeboten. Wer sich dennoch absichern möchte, sollte beim Abschluss einer Police genau hinsehen, welche Leistungen enthalten sind – und welche nicht.

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